Donnerstag, 10 August 2017

6.40 Unitymedia hat die Kündigung bestätigt, da ich ein Sonderkündigungrecht habe. Hinweis aus dem Brief: Ziehen Sie in ein nicht von Unitymedia versorgtes Objekt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt drei Monate zum Monatsende (§ 46 Abs. 8, Satz 3 Telekommunikationsgesetz) und beginnt mit Ihrer ersten Mitteilung. Als erste Mitteilung haben Sie meine Umzugsmeldung genommen. Das Verschweigen der in der neuen Wohnung Wohnung nicht möglichen Belieferung wird nicht erwähnt. Stattdessen wird gedroht: Die Hardware, die Sie zum Vertrag erhalten haben, ist unser Eigentum. Erhalten wir diese nach Vertragsende nicht rechtzeitig zurück, stellen wir sie gemäß unserer Preisliste in Rechnung. Kleiner Scherz zum Abschluss: Ergänzender Hinweis für Telefonkunden: Bis zum Vertragsende geführte kostenpflichtige Telefonate stellen wir nach dem Kündigungstermin in Rechnung. Wie soll das gehen ohne Anschluss. Der Einschüchterungsversuch ging daneben. Anders verhält sich 1&1. Während bei Unitymedia der Zeitraum während dem der Techniker die Abschaltung vornehmen sollte nach hinten ausgedehnt wurde, verkürzt 1&1 diesen Zeitraum.

Dieser Beitrag wurde unter Kalender veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..